AGBs

1.) Vertragsgegenstand
Die Firma Fahrschule Schwarzatal – Steig ein in Ternitz, Inh. Bettina Gansterer kurz „Fahrschule Steig ein“ genannt,  erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlagen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Fahrschule Steig ein und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Fahrschule Steig ein schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Fahrschule Steig ein ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGBs des Kunden durch Fahrschule Steig ein bedarf es nicht. Änderungen der AGBs werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich. Fahrschule Steig ein behält sich das Recht, jederzeit gesonderte Regelungen und Verpflichtungen einzuführen. Diese werden von Fahrschule Steig ein in schriftlicher Art an den Kunden übergeben und erlangen nur nach Unterschrift des Kunden ihre Wirksamkeit.

2.) Buchungen
Mit der Buchung eines Events der Fahrschule Steig ein akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Alle Termine werden von Fahrschule Steig ein mit bestem Wissen und Gewissen veranstaltet. Fahrschule Steig ein übernimmt keinerlei Garantie für den Termin der Veranstaltung oder den geplanten Ablauf und den Beschreibungen.
Bei Terminverschiebungen oder Änderungen hat der Kunde keinerlei Rechtsfolgen abzuleiten und erklärt die notwendigen Änderungen zu dulden und in diesem Fall auf die Geltendmachung weiterer Forderungen gegenüber Fahrschule Steig ein, aus welchem Rechtstitel auch immer, zu verzichten. Der Kunde hat das Recht, bei Terminverschiebung seitens der Fahrschule Steig ein, seine Buchung bis spätestens 5 Werktage vor dem neuerlichen Veranstaltungstermin zu stornieren. Fahrschule Steig ein wird nach Abzug des Verwaltungsaufwandes den bereits überwiesenen Betrag innerhalb von 30 Tagen an den Kunden rücküberweisen.
Fahrschule Steig ein ist bemüht, die Veranstaltungstermine so zu wählen, dass die Wetterbedingungen der jeweiligen Veranstaltung angemessen sind.

2a) Teilnehmer Regeln
Der Kunde ist bei der Teilnahme an einer Veranstaltung von Fahrschule Steig ein dazu verpflichtet sich an die Vorgaben von Fahrschule Steig ein zu halten.
– Jeder Kunde bestätigt bei seiner Anmeldung, dass er im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse(n) A1, A2 oder A ist und gegen Ihn im In-/Ausland keinerlei Verfahren laufen.
–  Um mehr Sicherheit gewährleisten zu können, ist der Kunde dazu verpflichtet sich an die StVO des jeweiligen Landes zu halten.
– Während jeder Veranstaltung ist das Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen strikt verboten. 
– Mit der Buchung der Veranstaltung versichert der Kunde, dass er in geeignetem körperlichen und geistigen Zustand an der Veranstaltung teilnehmen wird.
– Der Kunde ist dazu verpflichtet sich an alle Anweisungen des Teams von Fahrschule Steig ein zu halten.

Bei Verstößen gegen eine oder mehrerer dieser Regeln behält sich Fahrschule Steig ein jederzeit das Recht vor, Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren von der gesamten oder Teilen der Veranstaltung auszuschließen.

3.) Zahlungsbedingungen 
Der Kunde bekommt nach seiner Anmeldung eine Email, in der alle Informationen zur Veranstaltung und der Zahlungen enthalten sind. Die Gebühren werden zu 100% in Rechnung gestellt und sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Bestätigungsmail bzw. bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum.  

4.) Motorräder
Der Kunde muss bei der gebuchten Veranstaltung mit seinem eigenen Motorrad, oder, mit Zustimmung des Zulassungsbesitzers, einem geborgten Motorrad, beides nachfolgend Privatfahrzeug genannt, teilnehmen. Das Privatfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen sein (Zulassungsbescheinigung) und in einem der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprechenden Zustand (§57a Plakette) sein. Weiters muss das Privatfahrzeug für das jeweilige Ausflugsziel ausgerüstet sein. Dies betrifft insbesondere verschiedene Vorgaben anderer Länder. Fahrschule Steig ein behält sich jederzeit das Recht vor, das Privatfahrzeug auf seinen Zustand zu überprüfen bzw. wenn nötig, in einer für Motorräder zuständigen Werkstatt auf Kosten des Kunden überprüfen zu lassen. Sollte das Privatfahrzeug in einem nicht der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprechenden Zustand sein, behält sich die Fahrschule Steig ein das Recht vor, dem Kunden die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen bzw. ihn von der Veranstaltung kostenpflichtig auszuschließen.
Besitzt der Kunde kein eigenes Motorrad und ist somit nicht Zulassungsbesitzer des Motorrades, so ist der Kunde dazu verpflichtet, eine schriftliche Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers mitzuführen und diese auch der Fahrschule Steig ein vorzulegen.

5.) Haftung

Jede Teilnahme an einer Veranstaltung der Fahrschule Steig ein erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Für alle Schäden egal ob direkt oder indirekt haftet der Kunde in voller Höhe. Der Kunde verpflichtet sich, Fahrschule Steig ein und alle damit in Verbindung stehenden Organisationen betreffend Ansprüchen an Dritte, die im Zusammenhang mit einem Schadensereignis stehen, und/oder daraus resultieren, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für Ansprüche aus fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden, sowie alle indirekten Schäden und dem daraus entgangenen Gewinn der Fahrschule Steig ein oder der damit in Verbindung stehenden Organisationen.
Der Kunde ist jederzeit dazu verpflichtet, das Team von Fahrschule Steig ein zu informieren oder gegebenenfalls das Fahrzeug anzuhalten,  wenn ihm die Übung, Route oder ein Streckenteil zu gefährlich erscheinen. Dies gilt auch bei Übelkeit oder Unwohlsein des Kunden.
Fahrschule Steig ein und die mit Fahrschule Steig ein in Verbindung stehenden Organisationen übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Schäden am Privatfahrzeug bzw. Verletzungen des Kunden, bei nicht richtig durchgeführten Übungen, bei Überforderung des Kunden oder bei Fehlverhalten des Kunden.

6.) Rücktritt

Veranstaltungen können bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden. Bereits bezahlte Gebühren des Kunden werden nach Abzug eines Verwaltungsaufwandes rücküberwiesen. Bei Stornierung seitens des Kunden 13 Tage bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 70% der Gebühr rückerstattet. Bei Stornierung zwischen dem 7. Tag und dem Tag der Veranstaltung wird die gesamte Gebühr einbehalten.

7.) Bild-, Film-, Videomaterial und Social Media

Bei Veranstaltungen von Fahrschule Steig ein werden Fotos und Videos angefertigt. Diese sind urheberrechtliches Eigentum von Fahrschule Steig ein. Generell kann Fahrschule Steig ein Fotos, Videos und Berichte über Veranstaltungen auf diversen Social Media Kanälen veröffentlichen. Der Kunde räumt Fahrschule Steig ein bei Vertragsabschluss ausdrücklich das Recht ein, diese Fotos, Videos und Berichte auf diversen Social Media Kanälen sowie auf Werbematerialien zu veröffentlichen. Eine automatische Veröffentlichung ist nicht Bestandteil des Vertrages. Fahrschule Steig ein bestimmt selbst, welche Beiträge auf diversen Social Media Kanälen oder Werbematerialien veröffentlicht werden. Fahrschule Steig ein weist den Kunden vor der Veranstaltung schriftlich ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen (zB facebook, instagram, etc … im Folgenden kurz: „Anbieter“ genannt) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Fahrschule Steig ein nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen oder auf den von Fahrschule Steig ein genutzten Social-Media-Kanälen gestalteten Beiträge und Werbeauftritte grundlos entfernt werden. Fahrschule Steig ein haftet ausdrücklich nicht für die Berichtverteilung auf seinen Social Media Kanälen und kann diese ohne Angaben von weiteren Gründen auch untersagen.

8.) Gewährleistung

Fahrschule Steig ein übernimmt keinerlei Haftung für Druck- und/oder Rechtschreibfehler und behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu korrigieren. Durch Druck- und/oder Rechtschreibfehler ändert sich nichts an der Wirksamkeit des bestehenden Vertrags oder der Bestimmungen und Regeln.